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Praxisfrage

Gefährliche gemeinsame Wegebeleuchtung

Ein Kunde kaufte sich eine – von der Straße aus gesehen – hintere Doppelhaushälfte. Wir hatten den Auftrag zur Erneuerung der Installationen im Hause unseres Kunden, einschließlich des Stromkreises für die Wegebeleuchtung, die auch das Licht in der separaten Garage und eine darin zu montierende Steckdose speisen soll. Es zeigte sich bei den Arbeiten für den betreffenden Stromkreis, dass vom Hause unseres Kunden ein Kabel NYY-J 7x1,5 nach draußen geht, das unterirdisch entlang des Weges zu einer separaten Garage führt. Diese hat aber auch eine elektrische Verbindung in die vordere Haushälfte. An den Haushälften, entlang des Weges sowie an der Garage sind einige Leuchten montiert. An der Garage befindet sich eine Leuchte mit zwei Fassungen mit gemeinsamem N, aber unterschiedlichen Außenleitern von getrennten Speisepunkten. Dort sind auch zwei Lichttaster von früher her angebracht. Wenn der Nachbar die Wegebeleuchtung einschaltet, gehen sogar im Inneren seines Hauses das Treppenlicht und eine Flurleuchte mit an. Zweierlei war und ist unserer Ansicht nach absolut nicht erlaubt, nämlich die Nutzung einer Leitung mit gemeinsamer N- und PE-Ader vom Hause unseres Kunden ausgehend. Außerdem dann auch noch die unzulässige Taster- und Lampenleitung mit Speisung vom anderen Gebäudeteil aus. Der betreffende Nachbar lässt sich nicht von der Unzulässigkeit und den Gefahren überzeugen. Er sieht sich außerdem nicht in der Verantwortung für die Wegebeleuchtung und lehnt jede Kostenbeteiligung für eine vorschriftsgerechte Installation ab. Um die Beleuchtung vorläufig überhaupt in Gang zu halten und um den Nachbarschaftsfrieden nicht vollends zu ruinieren, konnte sie nun noch nicht über den vorgesehenen FI/LS-Schalter im Hause unseres Kunden betrieben werden, denn immer wenn der Nachbar einschaltet, kommt es sonst wegen des gemeinsamen N-Leiters zu Auslösungen. Wie untermauern wir unsere Sicht der Dinge unserem Kunden und seinem Nachbarn gegenüber verständlich und wie schützen wir uns vor Schuldzuweisung im Falle eines späteren Unfalles? D.B., Baden-Württemberg

Expertenantwort vom 23.06.2015
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Reinhard Soboll

Ausbildung zum Energieanlagenelektroniker und Studium der Elektrotechnik. Einige Jahre als Projektingenieur, danach als Fachdozent tätig. Reinhard Soboll ist heute Bereichsleiter »Seminare und Normenwissen« am BFE Oldenburg. VdS-anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen sowie von der Ingenieurkammer Niedersachsen ö. b. u. v. Sachverständiger für elektrische Gebäudeinstallation/Leitungsnetze; Blitzschutz- und Erdungstechnik.

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