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Neue Norm zum Arbeiten unter Spannung

Isolierende Schuhe und Überschuhe

Quelle: Fotolia/fotomek
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Aufgrund der 19 Jahre alten Vorgängernorm fanden nun erhebliche Änderungen statt. Unter anderem folgte nun die Aufnahme von einem Prüfbericht und dielektrische Prüfung für Schuhe mit Zwischensohlen statt. Auch die verschiedenen Prüfverfahren und Typprüfungen wurden überarbeitet.

Elektrisch isolierende Schuhe und Überschuhe sind entsprechend Ihrer Anwendung in folgende elektrische Klassen einzuteilen:
  • Klasse 00 gilt für Anlagen mit einer Nennspannung bis 500 V AC oder 750 V DC;
  • Klasse 0 gilt für Anlage mit einer Nennspannung bis 1000 V AC oder 1500 V DC;
  • Klasse 1 gilt für Anlagen mit einer Nennspannung bis 7500 V AC oder 11250 V DC;
  • Klasse 2 gilt für Anlagen mit einer Nennspannung bis 17000 V AC oder 25500 V DC;
  • Klasse 3 gilt für Anlagen mit einer Nennspannung bis 26500 V AC;
  • Klasse 4 gilt für Anlagen mit einer Nennspannung bis 36000 V AC.
Jeder elektrisch isolierende Schuh oder Überschuh ist mit folgenden Aufschriften zu versehen:
  • Bildzeichen, dass einem Doppeldreieck ähnelt, siehe Anhang B dieser Norm;
  • Angabe der Norm DIN EN 50321-1 unmittelbar neben dem Doppeldreieck Zeichen;
  • Elektrische Klasse;
  • Die verwendete Prüfspannung und ob der Schuh Wechselstrom oder Gleichstrom Spannungsgeprüft ist.
Die Aufschriften müssen sich auf der Außenfläche des elektrisch isolierenden Schuhs oder Überschuhs befinden. Für Personen mit normaler Sehschärfe sollte dies deutlich sichtbar und lesbar sein.

Bedingt durch die Witterungseinflüsse und Abnutzung des Schuhs dürfen die Aufschriften nicht unlesbar sein. Bei einer Wiederholungsprüfung ist stets auf die Sichtbarkeit zu achten.

Wird als Kodierung Farbe verwendet, muss das Doppeldreieck bei den verschiedenen Klassenunterteilungen unterschiedliche Farben enthalten.
  • Klasse 00 – beige;
  • Klasse 0 – rot;
  • Klasse 1 – weiß;
  • Klasse 2 – gelb;
  • Klasse 3 – grün;
  • Klasse 4 – orange.
Der Hersteller hat außerdem die Aufgabe, notwendige Informationen des Schuhs bereitzustellen. Jedem Paar ist daher eine Gebrauchsanleitung beizufügen. Dabei sollte die Pflege des Schuhs betrachtet werden und eine Risikoeinschätzung bei möglichen Anwendungsbedingungen beiliegen.

Außerdem ist auf Vorsichtsmaßnahmen, Hinweise zur Lagerung, Informationen über die Wiederholungsprüfung hinzuweisen. Weitere detaillierte Informationen finden sich im Anhang A dieser Norm wieder.

Eine wichtige Sicherheitsmaßnahme stellt die Benutzung der Schuhe unter feuchten Bedingungen dar. Wird das Obermaterial im Bereich von 30 mm bis 130 mm feucht oder klamm ist die isolierende Eigenschaft des Schuhs teilweise oder sogar vollständig aufgehoben! Die genauen festgelegten Werte befinden sich in der Tabelle 4.

Im Laufe der Zeit kann es zu Verschmutzungen durch z.B. Öl, Teer oder Farbe kommen. Wie eben bereits erwähnt hängt die Sicherheit von der isolierenden Eigenschaft ab. Daher sollten die Herstellerangaben zur Reinigung und Trocknung des Oberflächenmaterials genauer betrachtet werden.

 

 

 

 
Über den Autor
Autorenbild
Dirk Maske

BFE Oldenburg

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