Home Elektroinstallation Elektroinstallation USV-Systeme – Teil 1: Sicherheitsanforderungen

DIN EN IEC 62040-1 (VDE 0558-510): 2020-07

USV-Systeme – Teil 1: Sicherheitsanforderungen

Fotolia/fotomek
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Gegenüber der in die Jahre gekommene Vorgängernorm fand eine redaktionelle Überarbeitung statt.

Der Hersteller muss ausreichende Hinweise für die Installation geben. Dabei gelten unterschiedliche Anweisungen für:

  • Eine USV, die nur für den Einsatz in einem Bereich mit eingeschränktem Zugang ausgelegt ist. Es ist in den Installationsanweisungen eindeutig anzugeben, dass die USV nur in Übereinstimmung mit den geltenden Anforderungen der DIN VDE 0100-420, installiert werden darf.
  • Eine USV, die für einen dauerhaften Anschluss durch eine feste Verdrahtung zur Wechselstromversorgung oder zu einer separaten Energiespeichereinrichtung konzipiert ist, wie z. B. bei Batterien. Auch hier muss ein notwendiger Hinweis in der Installationsanweisung enthalten sein, dass nur eine Fachkraft die USV installieren darf und dass, wenn die Trenneinrichtung zur Trennung der Netzspannung nicht in das Gerät eingebaut ist eine geeignete und leicht zugängliche Trenneinrichtung in die feste Verdrahtung eingebaut werden muss.
  • USV mit Steckanschluss Typ A oder Typ B mit Energiespeichereinrichtung. Als Beispiel kann eine Batterie dienen, die bereits vom Lieferanten installiert wurde. Die Installationsanweisungen sind dabei zur Verfügung zu stellen. Zum Beispiel muss in der Bedienungsanleitung angegeben werden, ob eine Fachkraft für die Installation erforderlich ist. Wenn die Trenneinrichtung zur Trennung der Netzversorgung nicht in das Gerät eingebaut ist oder der Stecker des Kabels als Trenneinrichtung dient, muss in der Installationsanleitung angegeben werden, dass die Netzsteckdose, die die USV versorgt in der Nähe der USV installiert und leicht zugänglich sein muss. Wenn das USV-Kabel aus Sicherheitsgründen an eine geerdete Steckdose angeschlossen werden soll, muss dies in der USV-Kennzeichnung oder in den Installationsanweisungen entsprechend angegeben werden. Die gleiche Kennzeichnungspflicht gilt für jede spezielle Erdpotentialausgleichsverbindung, die mit anderen angeschlossenen USV-Betriebsmitteln oder Lasten der Klasse I verbunden ist.

Werden Arbeiten an Batterien durchgeführt, sind folgende Sicherheitsmaßnahmen zu beachten:

  • Vor dem An- und Abklemmen der Batterieanschlüsse ist die Ladestromquelle auszuschalten;
  • keine Metallgegenstände wie Uhren und Ringe tragen;
  • keine Werkzeuge oder Metallteile auf die Batterien legen.

Zudem gilt folgendes, wenn die Batteriewartung nicht von einem Laien durchgeführt werden darf:

  • nur Werkzeuge benutzen, die isolierte Handgriffe besitzen;
  • Gummihandschuhe und Gummistiefel tragen;
  • bestimmen, ob die Batterie beabsichtigt oder unbeabsichtigt geerdet ist. Das Berühren eines Teils einer geerdeten Batterie kann zu einem elektrischen Schlag und zu Verbrennungen durch einen zu hohen Kurzschlussstrom führen.

Das Risiko dieser Gefährdung kann durch das Beseitigen solcher Erdverbindungen bei der Installation und Instandhaltung durch eine Fachkraft verringert werden.

Über den Autor
Autorenbild
Patrick Gnanendiran

Elektrotechnikermeister für Energie- und ­Gebäudetechnik, bfe-TIB Technologie

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