Home Elektroinstallation Netzsysteme und EMV Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen – Teil 1: Allgemeine Festlegungen

DIN EN IEC 61439-1 (VDE 0660-600-1): 2021-10

Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen – Teil 1: Allgemeine Festlegungen

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(Bild: Fotolia/fotomek)

Gegenüber der Vorgängernorm wurden diverse Änderungen vorgenommen. Es wurde nun klargestellt, dass Umrichtersysteme, Schaltnetzteile, unterbrechungsfreie Stromversorgungen und Leistungsantriebssysteme mit veränderbarer Drehzahl mit ihrer jeweiligen Produktnorm geprüft werden müssen. Zudem wurde ein neues Konzept von Schaltgerätekombinationen der Schutzklasse I und II im Bezug auf den Schutz gegen den elektrischen Schlag beigefügt. Neben einer redaktionellen Überarbeitung sind auch weitere Anforderungen an Gleichstromanwendungen überarbeitet worden.

Für Schaltgerätekombinationen müssen Werkstoffe verwendet werden, die den mechanischen, elektrischen, thermischen und Umgebungsbeanspruchungen standhalten, die bei den festgelegten Betriebsbedingungen auftreten können.

Die Schutzart wird durch das Gehäuse realisiert und dient zum Schutz gegen mechanische Einwirkung. Es wird ein Schutz gegen Berührung aktiver Teile, gegen Eindringen fester Fremdkörper und Wasser sichergestellt.

Geräte und Stromkreise in einer Schaltgerätekombination werden so angeordnet, dass Wartungen und ein erforderlicher Schutz gewährleistet werden. Der Basis- und der Fehlerschutz müssen umgesetzt werden. Die Anforderungen für den Schutzleiter zum Sicherstellen der automatischen Abschaltung der Stromversorgung müssen gegeben sein.

Der Einbau von Betriebsmitteln muss nach den Vorgaben der Hersteller so in der Schaltgerätekombination erfolgen, dass ihre einwandfreie Funktion garantiert ist.

Der Bauartnachweis dient zum Nachweis der Übereinstimmung der Bauart der Schaltgerätekombination oder des Schaltgerätekombinationssystems mit den Anforderungen dieser Reihe der Normen.

Die mechanische, elektrische und thermische Tauglichkeit der verwendeten Werkstoffe und Teile der Schaltgerätekombination gilt durch Nachweis der Konstruktions- und Verhaltenseigenschaften als nachgewiesen.

Die Korrosionsbeständigkeit von repräsentativen Prüflingen von Gehäusen aus Eisenmetallen einschließlich innerer und äußerer Konstruktionsteile der Schaltgerätekombination aus Eisenmetallen ist nachzuweisen.

Die Schutzart des Gehäuses und der Schutz gegen den elektrischen Schlag sowie die Durchgängigkeit von Schutzleiterkreisen ist durch Prüfungen nachzuweisen.

Die Übereinstimmung für den Einbau von Betriebsmitteln muss durch Besichtigung des ursprünglichen Herstellers bestätigt werden.

Die Isolationseigenschaften sind für die gesamte Schaltgerätekombination zu prüfen. Zudem ist ein Nachweis erforderlich, dass die Grenzübertemperaturen für die verschiedenen Teile der Schaltgerätekombination oder des Schaltgerätekombinationssystems nicht überschritten werden.

Über den Autor
Autorenbild
Patrick Gnanendiran

Elektrotechnikermeister für Energie- und ­Gebäudetechnik, bfe-TIB Technologie

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