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Nachgefragt bei Hans-Josef Tonnellier

Bestandsschutz ist endlich

selbstständiger Gutachter und Dozent für Elektrotechnik
selbstständiger Gutachter und Dozent für Elektrotechnik

Herr Hans-Josef Tonnellier aus Überherrn-Altforweiler (Saarland) ist in der Branche des Elektrohandwerks gut bekannt und war in seiner gesamten Berufslaufbahn täglich in der Praxis unterwegs.

»de«: Herr Tonnellier, könnten Sie uns bitte kurz Ihre berufliche Vita skizzieren?

H.-J. Tonnellier: Ich arbeite derzeit als selbstständiger Gutachter und Dozent für Elektrotechnik. Ich gründete bereits 1977 eine Elektrofirma und ­beendete 2010 meine 33-jährige Elektro­unternehmer-Tätigkeit. In meinem da­maligen Betrieb beschäftigte ich über 40 Mitarbeiter und konnte mehr als 100 Lehrlinge bzw. Azubis im Elektrohandwerk und im Bürobereich ausbilden. Seit 1986 bin ich öffentlich bestellter vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer des Saarlandes im Elektrotechniker-Handwerk, Mitglied des Meisterprüfungsausschusses des Elektrotechniker-Handwerk bei der Handwerkskammer des Saarlands sowie Dozent an der Meisterschule im Fach Elektro- und Sicherheitstechnik. Bei der Landesinnung Saarland war ich unter anderem vier Jahre Landesinnungsmeister. Auch heute gehöre ich noch dem Vorstand der Landesinnung Saarland als Landesfachbereichsleiter für Elektrotechnik an. Weiterhin bin ich für die Ausbildung der TREI-Lehrgänge zuständig und gehöre dem Landes- und Bundesinstallateuraussschuss an. Im ZVEH betätige ich mich außerdem im Fachausschuss Technik sowie Elektrotechnik.

»de«: Was bezeichnen Sie als Ihre fachlichen Spezialgebiete?

H.-J. Tonnellier: Derzeit sind das besonders intensiv die Eintragungsvoraussetzungen für das Installateur-Verzeichnis »Elektrofachkraft und verantwortliche Elektrofachkraft«. Ansonsten befasse ich mich mit allen klassischen Bereichen der Elektroinstallation, wie z. B. Erdungsanlagen, Schutz-, Funktions- und Blitzschutzpotentialausgleich, Bestandsschutz und Anpassungen von Elektroanlagen, aktuelle DIN-VDE-Bestimmungen und deren Historie. Ich bewerte oft auch elektrotechnische Anlagen – z. B. Blitzschutzsysteme oder abgeschirmte Elektroinstallationen – ­hinsichtlich des sicheren Betriebs.

»de«: Was fällt Ihnen gegenwärtig bei der Begutachtung elektrischer Anlagen häufig positiv, aber auch ggf. negativ auf?

H.-J. Tonnellier: Leider kann ich aus meiner jahrelangen Tätigkeit als Gutachter und Sachverständiger zu wenig Positives berichten. Im Jahr erstelle ich zwischen 30 und 40 Gutachten für private Kunden, Amts- und Landgerichte, für die Handwerkskammer des Saarlands und für Versicherungen. In vielen Elektrofirmen fehlt oft die Einsicht der verantwortlichen Elektrofachkraft, dass Fehler gemacht wurden. Häufig sind auch das Verständnis der Technischen Anschlussbedingung und der DIN-VDE-Bestimmungen unzureichend.

Dokumentationen, Bedienereinweisungen, Aufmaße, unterschriebene Montagezettel, Nachträge für die Auftragserweiterungen fehlen oft gänzlich. Messprotokolle und Übergabeberichte, die als Arbeitshilfen dienen sollten, fehlen als Entlastungsnachweis. Der Ist- und Sollzustand einer Elektroanlage wird oft nicht verstanden.

»de«: Wie beurteilen Sie deutsche Anlagenbetreiber hinsichtlich deren Verantwortung für sichere elektrische Anlagen?

H.-J. Tonnellier: Hier müsste man zwischen privaten, gewerblichen und den öffentlichen Anlagenbetreibern unterscheiden. Das kann man nicht in wenigen Sätzen beantworten.

Ich glaube aber, dass man die meisten Mängel in den Altanlagen findet, die älter als 40 Jahre sind. Dann stellt sich aus meiner Sicht eine Elektroan­lage nach ordentlicher Prüfung oft als untauglich heraus. Ein Bestandsschutz könnte dann entfallen. Auch müssten die Prüffristen konsequenter eingehalten werden. Dies betrifft insbesondere, überalterte und brandgefährdete Anlagen im privaten und gewerblichen Bereich, denn im Fehlerfalle besteht Kurzschluss- und Brandgefahr. Die MLAR, die DIN 4102, die VDE-Bestimmungen sowie die Feuerstätten-Verordnung müssten seitens des Bestandschutzes von Elektroanlagen angepasst werden.

 Auch für Elektroanlagen im Privatbereich sollte meiner Meinung nach der Turnus zur Überprüfung auf Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik von der heutigen Empfehlung ­»alle zehn Jahre« auf »verpflichtend alle sechs Jahre« geändert werden.

Also: Künftig bitte mehr Überprüfungen von Elektroanlagen (z. B. E-Check) durch Elektrofachbetriebe sowie Übergabe eines Prüfprotokolls und Übergabeberichts mit Mängelbewertung für die Instandsetzung.

»de«: Vielen Dank für das Gespräch!

Über den Autor
Michael Muschong
Dipl.-Ing. (FH) Michael Muschong

Redakteur der Fachzeitschrift »de«

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