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Informationsangebot für Vermieter:

Rauchwarnmelderpflicht in Bayern

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Ende 2017 ist es auch in Bayern soweit: Die Frist zur Nachrüstung von Bestandswohnungen mit Rauchwarnmeldern läuft ab. Eigentümer von vermietetem Wohnraum sollten dabei die rechtlichen Konsequenzen im Blick haben. Gemäß Landesbauordnung sind sie für den Einbau der Rauchwarnmelder zuständig und können auf freiwilliger Basis auch die jährliche Wartung  übernehmen. Was bedeutet das in der Praxis? Wer haftet im Schadensfall?  Wie stehen Bauordnung und Mietrecht zueinander?

Private und gewerbliche Vermieter können sich bei Fachvorträgen von Ei Electronics am 1. Februar 2017 in Regensburg informieren. Die Teilnahme ist kostenlos, die Anzahl der Plätze begrenzt. Es wird um Anmeldung auf www.eielectronics.de/schulungen gebeten. Weitere Vorträge finden am 10. Mai 2017 in Würzburg und am 21. September 2017 in Augsburg statt.

Rechtsanwalt Norbert Küster ist u. a. spezialisiert auf Brandschutzrecht und befasst sich seit 1997 mit dem Thema Rauchwarnmelder.

Termine für Fachvortrag »Rauchwarnmelderpflicht in Bayern«:

 
Termin Ort
Mittwoch, 1. Februar 2017 Mercure Hotel Regensburg Grunewaldstraße 16 93053 Regensburg
Mittwoch, 10. Mai 2017 Maritim Hotel Würzburg Pleichertorstraße 5 97070 Würzburg
Donnerstag, 21. September 2017 Dorint an der Kongresshalle Augsburg Imhofstraße 12 86159 Augsburg
www.eielectronics.de
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