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Hohe Brandgefahr durch Kaffeemaschine oder Wasserkocher

Auch private Elektrogeräte im Büro unterliegen Prüfpflicht

Wartung der Gebäudetechnik; Bildquelle: Niederberger Berlin
Wartung der Gebäudetechnik; Bildquelle: Niederberger Berlin
Der Gebäudedienstleister Niederberger Berlin hat seit Anfang des Jahres mehr als 25.000 Elektroprüfungen von elektrischen Geräten, Betriebsmitteln sowie Anlagen und Maschinen in Büros von Gewerbe- und Verwaltungsgebäuden durchgeführt und damit 40 % mehr als im Vorjahreszeitraum. Eine Schwachstelle fiel den Ingenieuren und Prüftechnikern dabei besonders ins Auge: In vielen Büros kommen private Elektrogeräte – wie Kaffeemaschine, Wasserkocher oder vor allem in den Sommermonaten Tischventilatoren – zum Einsatz.

»Per se ist das nicht verboten – ihr Einsatz sollte aber der verantwortlichen Elektrofachkraft gemeldet und von dieser genehmigt werden, denn sonst rutschen diese Geräte womöglich bei der verpflichtenden Elektroprüfung durchs Raster. Nicht ohne Grund zählen private Elektrogeräte laut Brandschadenstatistik der Feuerversicherer nämlich zu den häufigsten Brandursachen in Büros«, macht Stefan Kerkow, Techniker bei Niederberger Berlin aufmerksam.

Tatsächlich sind Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, für ausreichenden betrieblichen Brandschutz zu sorgen. Dazu gehört, ausnahmslos alle elektrischen Betriebsmittel sicher und gefahrlos zu betreiben. »Das gilt dann auch für die private Kaffeemaschine. Sobald private Elektrogeräte im Büro genutzt werden, werden sie Teil der elektrischen Anlage des Betriebs und müssen gemäß DGUV Vorschrift 3, DIN VDE und den Sicherheitshinweisen der Hersteller betrieben, gewartet, instand gehalten und geprüft werden. Dazu gehört unter anderem, elektrische Betriebsmittel sowohl vor Inbetriebnahme, als auch in regelmäßigen, wiederkehrenden Abständen zu prüfen«, so Kerkow.

Falsch angeschlossen und im Dauerbetrieb

Prüfetiketten
Prüfetiketten
Die Nicht-Beachtung der Sicherheitshinweise der Hersteller, wie das Verbot des Gebrauches für gewerblichen Einsatz oder auch das empfohlene Ziehen des Netzsteckers nach jedem Gebrauch, sind meist Gründe, weshalb es überhaupt anfängt zu brennen. »Häufig werden die Geräte schlicht und einfach auch falsch angeschlossen, etwa durch Verwendung mehrerer Verlängerungskabel hintereinander oder durch Anschließen zu vieler Geräte an eine einzige Wandsteckdose. Damit brauchen dann aber viele Geräte auf die Schnelle ziemlich viel Strom. Es kommt zu Spannungsspitzen, in deren Folge solche zusammengebastelten Anschlüsse überlasten. Sie werden heiß und können anfangen zu schmoren und zu brennen«, erklärt der Fachmann. Seiner Meinung nach sollten Beschäftige für einem verantwortlichen Umgang mit Elektrizität sensibilisiert und gegebenenfalls auch das richtige Verhalten trainiert werden: »Denn bereits die vernünftige Nutzung der hauseigenen Steckdosen oder der Anschluss unter Aufsicht der Elektrofachkraft mindert das Brandrisiko.

Was viele nicht wissen: Wird der Netzstecker eines haushaltsüblichen Elektrogeräts nicht gezogen, ist es möglich, dass die Heizspirale weiterhin mit Spannung versorgt wird, selbst wenn die Maschine ausgeschaltet wurde. Hinzu kommt, dass derartige Geräte im betrieblichen Alltag bis zur Belastungsgrenze hin betrieben werden. »Der Verschleiß, bedingt durch Verkalkung, Korrosion, Überlaufen und Einbrennen von Kaffee auf die Heizplatte und Überhitzung setzt damit deutlich früher ein, als beim Normalbetrieb zu Hause. Aus diesem Grund müssen ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel in Büroräumen auch alle sechs Monate unter Verwendung geeigneter Messgeräte auf ihren einwandfreien Zustand hin überprüft werden. Nur wenn die Fehlerquote geringer als zwei Prozent ist, kann die Prüffrist auf zwei Jahre ausgedehnt werden«, betont Stefan Kerkow noch einmal.

Weitere Informationen unter: www.niederberger-gruppe.de  
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