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Praxisfrage

Stromkreis-Absicherung von E-Herden

Wir sind auf eine Änderung in der 18015-1 vom Mai 2020 aufmerksam geworden, die den E-Herd Anschluss betrifft – genauer den Bemessungsstrom der Schutzeinrichtung. Nach VDE 0175-2 wird der Bemessungsstrom als Kenngröße definiert, welcher bereits alle Faktoren berücksichtigt hat und somit nicht der Nennstrom ist. Was bei der Komponentenwahl z. B. von Hager dann einen Leitungsschutzschalter von mindestens 32 A ergibt. Die meisten E-Herde dürfen nur mit maximal 16 A / 20 A abgesichert werden. Dies würde dann zur Folge haben, dass unter der Küchenzeile eine zweite Absicherung mit eigenständiger Verteilung platziert werden müsste.

Nachstehend eine Begründung zu einer 32-A-Absicherung des E-Herdes: Die fünfreihige Unterverteilung hat eine gewisse Menge an Wärmeabfuhr, ohne ein aktive Kühlung der Sicherungsautomaten vorsehen zu müssen. Erster Faktor Betriebstemperatur 40 °C: Um innerhalb der passiven Wärmeabfuhr zu bleiben, erstellen wir eine Verlustleistungsberechnung. Hierbei wird eine Umgebungstemperatur für die Sommermonate von maximal 30 °C angenommen und die maximale Innenraum-/­Betriebstemperatur der Verteilung von 40 °C. Die max. Betriebstemperatur von 40 °C wird durch die Hager-Komponente RCD vorgegeben.

Zweiter Faktor Leitungsschutzschalterhäufung: Nach der DIN 18015-1:2020-05 sind maximal sechs Endstromkreise bei einer RCD zulässig. Der Leitungsschutzschalter des E-Herdes wird über eine RCD betrieben. Fakt ist, dass bis zum Vermieten der Wohnung in der Planung kein Fabrikat des E-Herd festgelegt werden kann. Somit muss planerisch ein E-Herd mit Steckdose im Kochfeld berücksichtigt werden, welcher die Absicherung mit RCD notwendig macht. Somit muss eine Leitungsschutzschalterhäufung von sechs Leitungsschutzschalter berücksichtigt werden. Hiermit haben wir einen Faktor von 0,85 gemäß der technischen Daten von Hager. Zusammenfassung: Im Ergebnis würden diese Überlegungen zu einer Absicherung des LS Typs MBN bei 40 °C und einem Faktor von 0,85 zu einen Betriebsstrom bei einem B-16-A-Automaten von nur zulässigen 12,75 A führen. Bei einem 20-A-Automaten wären in diesem Fall 15,7 A zulässig, bei einem 25-A-Automaten 20 A, bei einem 32-A-Automaten 25,5 A.

Somit müsste nach der aktuellen DIN 18015-1:2020-05 der E-Herd mit einem 32-A-LS-Automaten (Hager) abgesichert werden, um die nach Norm geforderten 20 A Bemessungsstrom gewährleisten zu können. Aufgrund der am Anfang erwähnten technischen Daten von E-Herden, wonach diese nur mit 16 A / 20 A abgesichert werden dürfen, wäre es notwendig eine zweite Absicherung unter der Küchenzeile zu planen. Davon einmal abgesehen, dass die Zuleitung von Unterverteilung zur Küchenzeile entsprechend der Kurzschlussauslöser des Schutzorgans ausgelegt werden müsste, welches dann einem Querschnitt von 5 x 6 mm2 oder bei großen Leitungslängen sogar 5 x 10 mm2 entspräche. Dies wäre weder wirtschaftlich sinnvoll noch seitens E-Herd-­Hersteller so angegeben oder gar gefordert.

Wie sehen Sie das? Wir können uns nicht vorstellen, dass die Norm bzw. das Gremium dies so beabsichtigt hat.

D. F., Rheinland-Pfalz

Expertenantwort vom 24.05.2023
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Dirk Maske

Elektroinstallateur für die Gebäudeinstallation, Elektrotechnikermeister für Energie-und Gebäudetechnik und Betriebswirt des Handwerks. Jahrelange Tätigkeit in Objektleitung und betreung in Handwerksbetrieben. Seit einigen Jahren ist Dirk Maske im BFE Oldenburg im Bereich Normeninformationsdienst tätig. Mitarbeit in Normungsgremien im DIN NA Bau und in der DKE. Technische Beratung für DKE-Servicetelefon, Innungsverbände sowie diverse digitalen APP-Medien.

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