Hallo de Team. wir sind auf eine Änderung in der 18015-1 Mai 2020 aufmerksam geworden, die den E-Herd Anschluss betrifft, genauer den Bemessungsstrom der Schutzeinrichtung. Diese ist mit dem Erscheinen der 18015-1 vom Mail 2020 hinzugefügt worden. Nach der VDE0175-2 wird der Bemessungsstrom als Kenngröße definiert, welcher Bereits alle Faktoren berücksichtigt hat und somit nicht der Nennstrom ist. Was bei der Komponentenwahl vom z.B. Hager dann einen Leitungsschutzschalter von mindestens 32A ergibt. Die meisten E-Herde geben an das diese nur mit maximal 16A/20A abgesichert werden dürfen. Dies würde dann zur folge haben, das unter der Küchenzeile eine zweite Absicherung mit eigenständiger Verteilung platziert werden müsste. Nachstehend erläuterung zu einer 32A Absicherung des E-Herdes: Die 5-reihige Unterverteilung hat eine gewisse menge an Wärmeabfuhr, ohne ein Aktive Kühlung der Sicherungsautomaten vorsehen zu müssen. Erster Faktor Betriebstemperatur 40°C: Um innerhalb der Passiven Wärmeabfuhr zu bleiben, erstellen wir eine Verlustleistungsberechnung. Hierbei wir eine Umgebungstemperatur für die Sommermonate von maximal 30°C angenommen und die maximale Innenraum-/Betriebstemperatur der Verteilung von 40°C. Der max. Betriebstemperatur von 40°C wird durch die Hager Komponente RCD vorgegeben. Zweiter Faktor Leitungsschutzschalterhäufung: Nach der 18015-1:Mai 2020 sind maximal 6 Endstromkreise bei einem RCD zulässig. Der Leitungsschutzschalter des E-Herd wird mit über einen RCD betrieben. Aufgrund das bis zum Vermieten der Wohnung in der Planung kein Fabrikat des E-Herd festgelegt werden kann. Somit muss Planerisch ein E-Herd mit Steckdose im Kochfeld berücksichtigt werden, welchen die Absicherung mit RCD notwendig macht. Somit muss eine Leitungsschutzschalterhäufung von 6 Leitungsschutzschalter berücksichtigt werden. Womit wir einen Faktor von 0,85, nach technischen Daten von Hager hätten. Zusammenfassung: Was zu einer Absicherung des LS Typs MBN bei 40°C und einem Faktor von 0,85 einen Betriebsstrom bei einem B16A Automaten von nur 12,75A wäre. Bei einem 20A Automaten von 15,725A Bei einem 25A Automaten von 19,9975A Bei einem 32A Automaten von 25,5A Fazit: Somit müsste nach Aktueller 18015-1: MAI 2020 der E-Herd mit einem 32A LS Automaten(Hager) Abgesichert werden, um die nach Norm geforderte 20A Bemessungsstrom gewährleisten zu können. Aufgrund am Anfang erwähnten technischen Daten von E-Herden, das diese nur mit 16A/20A Abgesichert werden dürfen. Würde es notwendig eine zweite Absicherung unter der Küchenzeile zu planen. Davon einmal abgesehen dass die Zuleitung von Unterverteilung zur Küchenzeile, entsprechend den Kurzschlussauslösern des Schutzorgans ausgelegt werden müsste, welchen dann ein 5x6mm² oder sogar nach Leitungslänge ein 5x10mm² entsrpäche. Dies wäre weder wirtschaftlich sinnvoll, noch seitens E-Herd Hersteller so angegeben oder gar gefordert. Hier stellt sich die Frage wie Sie das sehen? Wir können uns dies nicht vorstellen, das die Norm bzw. das Gremium dies so beabsichtigte.
PP23041