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Praxisfrage

Veranwortungsrückgabe bei PV-Anlage

Ich habe eine Photovoltaikanlage mit 88 kW beim Netzbetreiber angemeldet und die Inbetriebnahme durchgeführt. Der Betreiber der Anlage hat gegen meinen Willen alles selbst ausgeführt. Der Netzbetreiber hat mir einen Mängelbericht geschickt, der dazu auffordert einen Überspannungsableiter im Wandlerschrank einzubauen. Der Betreiber der Anlage ist dazu nicht bereit. Der Netzbetreiber verfolgt es nicht. Der Anlagenbetreiber baut sogar nachträglich RCD aus – ohne mein Wissen. Ich habe kein Material geliefert und keine Arbeit ausgeführt, nur die Anmeldung durchgeführt und nie einen Cent erhalten. Wie kann ich aus der Verantwortung aussteigen?

H. G., Bayern

Expertenantwort vom 15.12.2020
Markus Klar
Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Markus Klar, LL.M.

EABCon-Ingenieurbüro Klar - Consulting Elektrotechnik-Arbeitsschutz-Betriebsorganisation. Der Berufsausbildung bei der Deutschen Post folgten eine Fortbildung zum Service-Techniker sowie eine Ausbildung zum staatlich geprüften Elektrotechniker. Anschließend studierte er Wirtschaftsingenieurwesen sowie Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Arbeitsrecht als Master of Laws. Er ist sowohl Sicherheitsingenieur (Fachkraft für Arbeitssicherheit) als auch Arbeitssystem-Organisator sowie Organisations-Referent nach REFA und Mitglied im VDE e.V. Langjährig ist er ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Gera, seit 2011 am Landesarbeitsgericht Thüringen. Markus Klar ist als Autor und freiberuflicher Ingenieur mit dem Schwerpunkt rechtssichere Betriebsorganisation, Arbeitsschutz und Elektrosicherheit beratend tätig.

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