Home Elektroinstallation Brandschutz DIN 14675 ist im Januar 2020 neu erschienen

Brandmelde- und Sprachalarmanlagen

DIN 14675 ist im Januar 2020 neu erschienen

BMA DIN 14675
Die neu überarbeitete Fassung der DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen erschien zum Januar 2020

(Bild: Aintschie - stock.adobe.com)

Insgesamt wurden die beiden Teile der DIN 14675 aus 2018 geringfügig überarbeitet. Im Wesentlichen wurden Verfahren näher definiert, Abkürzungen ergänzt und einige Normhinweise entfernt. Dies teilt die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) mit.

Zwingende Dokumentation durch Prüfbescheinigung

In Teil 1 Abschnitt 11.2.2.2 »Inspektions- und Wartungsarbeiten« ist festgelegt, dass der Betreiber verantwortlich ist, in Zeitabständen von höchstens drei Jahren die funktionale Kette der Brandfallsteuerung von einem der Brandfallsteuerung zugeordneten Alarm gebenden Brandmelder bis zur gesteuerten Einrichtung zu überprüfen und dokumentieren. Mit der überarbeiteten Formulierung »die Prüfung der bereichsbezogenen Zuordnung ist in diesem Zusammenhang, wie in 8.2 dieser Norm beschrieben, durchzuführen« wird der Bezug zum selben Dokument verstärkt und hervorgehoben, dass die Überprüfung der Anlage zwingend durch eine Prüfbescheinigung dokumentiert werden muss.

Eine weitere Änderung in Teil 1 betrifft Anhang A.5 »Freischaltelement«: Werden Feuerwehrschlüssel-Depots (FSD) der Klasse 2 oder 3 eingebaut, so darf in Absprache mit der jeweils zuständigen Feuerwehr ein Freischaltelement (FSE) vorgesehen werden. Das FSE muss von einer verantwortlichen Person der Feuerwehr betätigt werden, wie ein Handfeuermelder angeschlossen werden und einen Brandalarm auslösen. Der Einbau hat in unmittelbarer Nähe des FSD zu erfolgen.

Durch die Streichung des Hinweises »Unterputz, mit der Wand bündig« stehen in der Praxis nun weitere europaweit verfügbare Produktvarianten zur Verfügung. Im selben Abschnitt entfällt der Satz »Die Betätigung des FSE dient ausschließlich zur Öffnung der äußeren FSD-Tür«. Er wurde durch den Satz »Durch die Auslösung des FSE dürfen keine weiteren Brandfallsteuerungen aktiviert werden« ersetzt. Damit soll sichergestellt werden, dass durch die Betätigung des FSE keine Brandfallmatrix aktiviert wird. Die Information über die Betätigung des FSE und die damit mögliche Entriegelung des FSD als Zugang zum Gebäude stehen im Vordergrund. Ob die örtliche Alarmierung hierbei aktiviert werden darf, sofern sie nicht unter den Begriff der Brandfallsteuerung fällt (z.B. SAA) müssen die Fachleute beurteilen.

Schulungsnachweise alle vier Jahre erneuern

Folgende Änderungen wurden in Teil 2 der DIN 14675 vorgenommen: In der grafischen Übersicht im Abschnitt 4.1 »Allgemeines« entfällt in der Spalte »Abschnitt in dieser Normenreihe für BMA und SAA« der explizite Bezug auf Teil 1 der Norm und der Begriff »SAS-System« wurde gestrichen. Wie bereits in der Normenfassung aus dem Jahr 2012 wurde in der Konzeptphase des Phasenmodells wieder der Auftraggeber unter Punkt »Leistung und Verantwortung« aufgenommen. Für einen klaren Bezug zur deutschen Ausgabe der Norm EN 16763 wurde dieser in den Anmerkungen zur Tabelle 1 der Begriff »DIN« hinzugefügt.

Tabelle 4 im Abschnitt 5.3 legt die allgemeinen Anforderungen an die Überwachung von Fachfirmen fest. Durch die Korrektur des Fußnotenhinweises für BMA und SAA in der Tabelle 4 sind verantwortliche Personen für BMA und/oder SAA nun verpflichtet, auch ihr Wissen über den aktuellen Stand der Technik und des technischen Regelwerks mindestens alle vier Jahre durch entsprechende Schulungsnachweise zu belegen.

Über die Firma
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Bad Homburg
Newsletter

Das Neueste von
elektro.net direkt in Ihren Posteingang!