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VDE-AR-E 2122-1000: 2023-11

Standardschnittstelle für Ladepunkte/Ladestationen

Standardschnittstelle für Ladepunkte/Ladestationen

(Bild: Fotolia/fotomek)

Beschrieben sind die notwendigen Informationen für das effiziente Laden mithilfe eines Energiemanagements. Perspektivisch wird ebenso bidirektionales Laden oder das Elektroauto als Speicher behandelt.

Grundsätzlich steht ausreichend Energie im Stromnetz zur Ladung von Elektrofahrzeugen und dem alltäglichen Verbrauch zur Verfügung. Gleichzeitig bildet die benötigte Leistung am Hausanschluss, am lokalen Netzstrang und an der Ortnetzstation einen begrenzenden Faktor. Die Leistung muss vorrausschauend verteilt und wenn nötig flexibel an die Netzbedingungen angepasst werden können. Dafür werden immer mehr intelligente Leistungs- und Energiemanagementsysteme lokal hinter dem Netzanschlusspunkten integriert.

Entscheidend dabei ist es, eine Schnittstelle für angeschlossenen Verbraucher und den Erzeugungseinrichtungen zu schaffen, zu denen auch eine Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zählt. Bei der Erarbeitung einer lokalen, standardisierten Schnittstelle ist grundsätzlich zwischen den Begriffen des Leistungs- und Energiemanagements zu unterscheiden

Ein Leistungsmanagement dient dazu, Notabschaltungen aufgrund überschreitender Leistungsgrenzen zu verhindern. Ein gleichzeitiger Strombezug von Verbrauchern, wie beispielsweise Heiz- und Klimatechnik als auch Ladeinfrastruktur ist zu kontrollieren. Dadurch wird die maximale Last am Netzanschlusspunkt reduziert. Einem lokalen Leistungsmanagement muss Vorrang gegenüber beispielsweise Betriebs- und Tarifoptimierungen oder gewünschten Ladeplänen eingeräumt werden.

Das Energiemanagement verfolgt neben dem Leistungsmanagement das Ziel, einen bezugs- oder einen tarifoptimierten Betrieb sicherzustellen. Auf Grund dessen sollte eine Ladeinfrastruktur Informationen über einen bezugs- und tarifoptimierten Betrieb ausdem lokalen Energiemanagement der Liegenschaft an das Elektrofahrzeug übermitteln können. Mit Hilfe dieser Informationen kann der Ladeplan für ein Elektrofahrzeug, entsprechend der lokalen Anforderungen, abgestimmt werden. Eine solche Abstimmung ist besonders dann erforderlich, wenn innerhalb der Liegenschaft Erzeugeranlagen, wie z. B. Solaranlagen oder Blockheizkraftwerke eingesetzt werden, um einen möglichst hohen Eigenstromverbrauch zu realisieren.

Langfristig besteht das Ziel, Leistungs- und Energieengpässe innerhalb von Liegenschaften durch die in Elektrofahrzeugen gespeichert Energie abzufangen. Hierzu beschreibt diese Anwendungsregel Lösungsansätze.

Über den Autor
Autorenbild
Dirk Maske

BFE Oldenburg

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