Home Licht+Energie Energieeffizienz Neue Energieeffizienzvorgaben für Haushaltsgeräte ab März 2024

Anpassungen im Energielabel-System für Haushaltsgeräte

Neue Energieeffizienzvorgaben für Haushaltsgeräte ab März 2024

Für  Haushaltsgeräte gelten ab März 2024 neue Energieeffizienzvorgaben
Für Haushaltsgeräte gelten ab März 2024 neue Energieeffizienzvorgaben
(Bild: ZVEI)

Zum 1.3.2024 trat eine Verordnung in Kraft, die das Aus für die Energieeffizienzklasse F für Waschmaschinen, Waschtrockner, Geschirrspüler sowie Kühl- und Gefriergeräte besiegelt. Geräte dieser Klasse dürfen nicht mehr in den EU-Markt eingeführt werden, allerdings ist der Abverkauf bereits produzierter Einheiten gestattet. Diese Regelung folgt auf ein ähnliches Verbot für Geräte der Klasse G, das seit März 2021 in Kraft ist.

Die Marktdaten für Deutschland zeigen einen klaren Trend: Von Januar bis November 2023 entfielen 97% der verkauften Waschmaschinen auf die Klassen A bis E. Bei Geschirrspülern stieg der Anteil der Klassen A bis C von 16% im Jahr 2022 auf 25% im Jahr 2023, und bei Kühlgeräten von 11% auf 17%. Diese Zahlen deuten auf eine positive Entwicklung hin, wenngleich 9% der Geschirrspüler und 45% der Kühlgeräte noch in Klasse F verkauft wurden.

Ein weiteres signifikantes Datum ist der 1.7.2025. Ab dann werden auch Haushaltswäschetrockner und Kondensationswäschetrockner ein neues Energielabel erhalten und die bislang noch existierenden Plusklassen entfallen. 

Eine Broschüre des ZVEI informiert zu Details der betroffenen Produktgruppen, relevanten Fristen und Auflagen für Lieferanten und Händler.

 

Über die Firma
ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V.
Frankfurt
Newsletter

Das Neueste von
elektro.net direkt in Ihren Posteingang!