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Neue Norm zu Notbeleuchtungsanlagen

Leuchten für Notbeleuchtung

Die Leuchten werden nach der Schutzmaßnahme gegen den elektrischen Schlag, nach dem Schutzgrad gegen Eindringen von Staub, festen Fremdkörpern und Wasser und nach dem Baustoff der Befestigungsfläche eingeteilt.

Die Leuchten sind deutlich mit den der Bemessungsversorgungsspannung oder dem zulässigen Spannungsbereich zu kennzeichnen. Eine Notleuchte ist entsprechend Ihres Aufbaus in Gruppen eingeteilt und gekennzeichnet. Die Kennzeichnung beschreibt den Typ, die Betriebsart und die Bemessungsbetriebsdauer der Leuchte. Zum Auswechseln der Lampen werden Hinweise auf die Ersatzleuchtmittel am Leuchtengehäuse platziert.

Notleuchten mit Einzelbatterien müssen Angaben zum fachgerechten Batteriewechsel vorgeben. Hinweise zum Batterietyp, Bemessungsspannung und Ladevorgaben werden unter anderem benannt. Ist die Batterie an der Leuchte nicht austauschbar, muss dieser Hinweis ebenso vermerkt sein. Dazu wird dann das Datum der Inbetriebnahme auf der Batterie oder auf dem Hinweisen zur Wartung vorhanden sein.

Notleuchten mit Einzelbatterien dürfen zwischen der Batterie und den Lampen für die Notbeleuchtung keine manuelle oder nicht-selbst-zurücksetzende Schaltung besitzen, ausgenommen der Umschalteinrichtung.

Bei Leuchten mit Einzelbatterien befindet sich die Batterie-Ladevorrichtung in der Leuchte oder in unmittelbarer Nähe. Die Batterie wird aus der allgemeinen Stromversorgung geladen. Eine Kontrollanzeige zeigt dabei die Betriebszustände an. Sie zeigt den Ladezustand der Leuchte an und ein defektes Leuchtmittel. Jedoch gilt letzteres nur für Glüh- und nicht für Leucht-stofflampen.

In der vom Hersteller beizufügenden Betriebsanweisung sind Angaben über die zu verwendenden Verbindungsleitungen zwischen einer Notleuchte mit Einzelbatterie für Mutter-/Tochterbetrieb und der zugehörigen Tochternotleuchte enthalten. Die maximale Leitungslänge ist angegeben, der Spannungsfall ist auf 3% zu begrenzen.

Integrierte Notleuchten in einem Schienensystem werden als Teil der Notbeleuchtung gekennzeichnet und dürfen nicht durch Unbefugte verstellt werden. In der beizufügenden Betriebsanweisung für eine verstellbare Notleuchte eines Lichtschienensystems muss der Hersteller die lichttechnischen Daten aufführen.

In Notleuchten verwendete Leuchtstofflampen dürfen im Notbetrieb nicht über Glimmstarter gestartet werden. Diese Starter sind während des Notbetriebs freizuschalten. Im Fehlerfall wird die Notleuchte durch eine Schutzvorrichtung vom Netz getrennt.

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Autorenbild
Dirk Maske

BFE Oldenburg

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