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Leistungsanforderungen für Beschallungsanlagen

Elektroakustische Notfallwarnsysteme

Quelle: Fotolia/fotomek
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Die Gültigkeit der Norm erstreckt sich auf elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS). Diese werden in Notfallsituationen eingesetzt, um Personen die sich in einem Bereich innerhalb oder außerhalb eines Gebäudes aufhalten zu veranlassen, im Gefahrenfall diesen Bereich schnell und geordnet zu räumen. Unter Zuhilfenahme von Lautsprechern zur Übertragung von Sprachdurchsagen sowie Aufmerksamkeits- und Warnsignalen soll dann die Evakuierung eines Gebäudes erfolgen.

In den vergangenen Jahren hat sich dabei gezeigt, dass der Sprachübertragungsindex STI das am häufigsten verwendete Verfahren zur Bestimmung der Sprachverständlichkeit von elektroakustischen Notfallwarnsystemen ist. Andere Verfahren werden nur selten angewendet. Aus diesem Grund wurde beschlossen, die geforderte Sprachverständlichkeit durch Verwendung der STI-Skala zu beschreiben.

Ein elektroakustisches Notfallwarnsystem muss die Übertragung verständlicher Informationen ermöglichen, die zum Schutz von Menschenleben innerhalb eines oder mehrerer Wirkungsbereiche vorzunehmen sind.

Sobald ein Alarm auftritt, muss das System sofort alle Funktionen ausschalten oder überbrücken, die nicht mit der Notfallwarnung zusammenhängen. Sofern das System durch das Eintreten des Notfalls nicht beschädigt worden ist oder einer Reparatur oder Wartung unterzogen wird, muss es jederzeit betriebsbereit sein. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit aufgrund Reparatur oder Wartung, müssen unter allen Rahmenbedingungen entsprechende Maßnahmen für alternative Kommunikationsverfahren eingeleitet werden, bis die volle Funktionalität des Systems wiederhergestellt ist.

Ein Alarmsystem muss innerhalb von 3 Sekunden nach dem Einschalten der Notfallbetriebsart durch das Bedienpersonal oder automatisch nach Empfang eines Signals von einem Notfallmeldesystem ein erstes Aufmerksamkeitssignal verbreiten können. Die Aufmerksamkeitssignale und Durchsagen müssen in einem oder mehreren Bereichen gleichzeitig übertragen werden können. Für diesen Zweck soll im Wechsel mit einer oder mehreren gesprochenen Mitteilungen mindestens ein geeignetes Aufmerksamkeitssignal übertragen werden.

Das Bedienungspersonal hat jederzeit mit Hilfe eines Überwachungssystems in der Lage zu sein, Anzeigen für das korrekte Funktionieren oder anderenfalls Fehleranzeigen im kritischen Signalpfad zu empfangen. Das Überwachungssystem muss den Ausfall eines Verstärkers oder eines Lautsprecherstromkreises anzeigen. Der Ausfall eines einzelnen Verstärkers oder Lautsprecherstromkreises darf nicht zu einem Ausfall der Versorgung in mehr als einem Lautsprecherbereich führen.

Ein Aufmerksamkeitssignal hat einer ersten Mitteilung 4 Sekunden bis 10 Sekunden vorauszugehen. Aufeinanderfolgende Signale und Mitteilungen müssen so lange andauern, bis sie entweder dem Räumungsverfahren entsprechend geändert oder manuell abgestellt werden. Das Intervall zwischen aufeinanderfolgenden Mitteilungen darf 30 Sekunden nicht überschreiten.
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Dirk Maske

BFE Oldenburg

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