Home Elektroinstallation Elektroinstallation Teil 4-46: Schutzmaßnahmen – Trennen und Schalten

Errichten von Niederspannungsanlagen

Teil 4-46: Schutzmaßnahmen – Trennen und Schalten

Quelle: Fotolia/fotomek
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Gegenüber der Vorgängernorm aus dem Jahr 2002 ist ein Bild hinzugefügt, dass nun das einpolige Schalten des Neutralleiters in Leuchtenstromkreisen in Verbindung mit einem Stromstoßschalter als einzige Ausnahme erlaubt. Zudem sind viele Begriffe verständlicher und ausführlicher beschrieben.

Im Allgemeinen darf der PEN-Leiter in TN-C-Systemen und TN-C-S Systemen nicht getrennt oder geschaltet werden.

Das Risiko eines elektrischen Schlags durch Restenergie ist zu vermeiden. Es müssen geeignete Mittel zur Entladung vorhanden sein. Zudem soll ein Warnhinweis angebracht werden, welches auf die Entladezeit oder notwendige Wartezeit vor Öffnen eines Verteilers hinweist.

Falls eine Gefahr durch den Wiederanlauf eines Motors bei Einbruch oder Ausfall der Spannungsversorgung besteht, ist der Stromkreis dagegen zu schützen.

Bei einem Notfall muss in jedem Anlagenteil eine Vorkehrung getroffen werden, die das Ausschalten der Spannungsversorgung ermöglicht. Es ist darauf zu achten, dass alle aktiven Leiter getrennt werden und es zu keiner Gefahr beim Ausschalten im Notfall kommt. Dies ist die umgangssprachlich genannte Not-Aus Funktion.

Weitere Vorkehrungen sind vorzusehen bei mechanischen Instandhaltungen. Hierbei darf es zu keinem unbeabsichtigten oder versehentlichen Wiedereinschalten kommen. Befindet sich die Einrichtung zum Ausschalten in unmittelbarer Nähe und zur Kontrolle der Person, ist von weiteren Vorkehrungen abzusehen.

Bei einem Erdschluss muss ein ungewollter Anlauf des Motors verhindert werden. Steuerstromkreise sind daher gegen Erdschlüsse zu schützen (PELV).

Darüber hinaus sind Vorkehrungen zu treffen, die das Ausschalten im Notfall in jeder elektrischen Anlage vorzusehen hat. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass die Wirksamkeit anderer Schutzeinrichtungen mit Sicherheitsfunktionen nicht beeinträchtigt werden.

Die Anordnung der Einheiten zum Ausschalten im Notfall müssen entsprechend beschaffen sein, dass ein einziger Vorgang den betroffenen Stromkreis unterbrechen kann. Zudem darf keine weitere Gefahr durch diese Handlung hervorgerufen werden oder den gesamten Betriebsablauf stören.
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Autorenbild
Dirk Maske

BFE Oldenburg

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