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Praxisfrage

Forderung nach Steckdosen mit Kinderschutz?

Gibt es eine Vorschrift die die Verwendung von Steckdosen mit Kinderschutz in öffentlichen Gebäuden, in meinem Fall eine Bankfiliale mit Co-Working inkl. Cafe-Bereich, vorschreibt? In welchen Gebäuden, Einrichtungen sind Steckdosen mit Kinderschutz zwingend vorgeschrieben? M. G., Bayern

Liebe Leser der Fachzeitschrift “de”,

Wie die Bezeichnung Kinderschutz schon zum Ausdruck bringt, sollen Kinder geschützt werden, was in einer Bankfiliale nicht unbedingt zutrifft, sondern eher in Kitas. Aber davon abgesehen, gibt es solche Forderungen nur in Unfallverhütungsbestimmungen. Erwähnung findet der Kinderschutz (auch als Shutter bezeichnet) beiläufig in der Norm DIN VDE 0620-1 (VDE 0620-1):2013-03 Stecker und Steckdosen für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen an ortsfeste Steckdosen. Zur Beantwortung Ihrer Frage lassen sich einige Beiträge der Fachzeitschrift "de" heranziehen. Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre folgender Beiträge:

Stecker und Steckdosen für den Hausgebrauch

E-Check in Kita – Anlagenbewertung

Bestimmungen für Kindertagesstätten

Mit freundlichen Grüßen Michael Muschong, Redaktion “de”

PP19066

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