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Corona: Die DGUV informiert

Hygienekonzept für den Betrieb – was ist zu beachten?

Bund und Länder haben am 15.4.2020 beschlossen, dass "jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept" umsetzen muss. Daraufhin hatte das Bundesarbeitsministerium am 16.4.2020 den Sars-CoV2-Arbeitsschutzstandard veröffentlicht.

Was bedeutet das für den einzelnen Betrieb? Ist das Hygienekonzept eine zusätzliche Anforderung, die neben der Gefährdungsbeurteilung besteht? Müssen Unternehmen eine separate Dokumentation erstellen? 

Die DGUV stellt dazu klar: Um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, reicht es aus, die Hygienemaßnahmen einzuhalten, wie sie im SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard beschrieben sind. Ergänzt und konkretisiert wird der Standard von branchenspezifischen Hilfestellungen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Ein darüber hinaus gehendes "Hygienekonzept" als eigenständiges Dokument ist für die Betriebe nicht erforderlich.

Für das Elektrohandwerk gibt es von der BG ETEM eine Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten auf Bau- und Montagestellen

 

Informationen zur Coronavirus-Krise

Weitere wichtigen Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus auf das Handwerk und sonstige nützliche Informationen finden Sie ab jetzt unter www.elektro.net/corona. Diese Seite wird laufend aktualisiert.

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