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Digitalisierung, Bestandsschutz und Joghurtbecher

Rückblick auf den E-Kongress NRW 2020

E-Kongress NRW Meurer
Rolf Meurer

(Bild: FEH NRW)

Nach der Begrüßung durch Rolf Meurer (Vizepräsident im FEH NRW) stellte Präsident Martin Böhm in seinem Vortrag zur nachhaltigen Energieversorgung das Zusammenwirken von Ladeinfrastruktur, Photovoltaik und Speicher vor. Mit Blick auf die am Markt verfügbaren E-Ladestationen erinnerte er die Teilnehmer: »Low-Cost-Ladestationen unter 500 Euro sind nicht für nachhaltige Investitionen geeignet.«

Dienstleistungen für den Kunden

E-Kongress NRW Böhm
Martin Böhm

(Bild: Kalscheuer)

Bei der Projektierung und Planung von Ladeinfrastrukturen müssten neben der Qualität der verbauten Produkte auch die praktischen Herausforderungen der Systemintegration fachkundig berücksichtigt werden: Ist der Netzanschluss erweiterbar, welche Ausbauoptionen sind nötig, wie sieht es mit Wärmeentwicklung, Wartung, Instandhaltung und Versicherungsschutz aus? Und dann stelle sich die Frage, ob man als E-Handwerker die Daten und die Kontrolle über die Ladepunkte aus der Hand gibt. »Oder kann ich vielleicht als Dienstleister für den Kunden auftreten, und als Hotline und Servicestelle über alle Vorgänge informiert werden?«, fragte Böhm.

Gleichzeitig identifizierte er neue Player im Markt der Ladeinfrastrukturen: »Inzwischen versuchen OEM-Hersteller über eigene Wall-Boxen selbst ein weiteres Geschäft zu realisieren. Aber wer installiert diese? Das dürfen nur eingetragene Elektroinstallateure. Und statt sich auf eine Pauschale einzulassen, und bereitgestelltes Material zu festgelegten Preisen zu verbauen, sollte man proaktiv herangehen, und den Kunden zu Hause abholen. Denn wir haben das benötigte Know-how, es ist das Kerngebiet der E-Handwerker.« Hier könne durch eine fachkundige Beratung z.B. über eine Kombination mit PV und Speicher eine größere Wertschöpfung erzielt werden.

Joghurtbecher mit Batterie

E-Kongress NRW Weisgerber
Frank Weißgerber

(Bild: Kalscheuer)

Die Themen Rauchwarnmelder, Brandwarnmelder und Brandmeldeanlagen griff anschließend Frank Weißgerber (Hager) mit seinen Ausführungen zu den Anforderungen an Anlagen und Fachkräfte gemäß DIN 14676, DIN VDE 0826-2, DIN 14675 und DIN VDE 0833 auf. Dass Normen im Berufsalltag nicht immer auf große Begeisterung stoßen, war dem Vortragenden dabei durchaus klar. »Doch warum gibt es Regelungen? Weil sonst jeder einen Joghurtbecher aufbläst, eine Batterie reinpackt, und das Ganze als fertigen Rauchwarnmelder im Baumarkt anbietet«, machte Weißgerber deutlich.

Nicht minder wichtig sei der Nachweis der Fachkompetenz bei der Wahl des Montageortes, bei Planung, Einbau, Wartung und Prüfung von Rauchwarnmeldern. Diese könne beispielsweise durch eine Schulung zur Q-geprüften Fachkraft für Rauchwarnmelder bei der E-Akademie.NRW des Fachverbandes (FEH NRW) erlangt werden. »Das Thema Rauchwarnmelder gehört in unsere Hand und nicht in die eines Schornsteinfegers oder Klempners«, appellierte Weißgerber an die rund 100 Teilnehmer.

Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) Typ F verstaubt im Lager

E-Kongress NRW Pirkl
Stefan Pirkl

(Bild: Kalscheuer)

Näher auf die neuen Anforderungen aus der DIN VDE 0100-530 und 0100-410 ging Stefan Pirkl (Siemens) in seinem Vortrag über Elektroinstallation im Wandel ein. Dabei gehört zur Auswahl der elektrischen Betriebsmittel auch die Auswahl des richtigen Fehlerstrom-Schutzschalters für jede Anwendung. Welche es da gibt, zählte Pirkl kurz auf: »Typ AC ist in Deutschland nicht mehr zulässig, Typ A eignet sich für Standardanwendungen, Typ B für Auslösewerte bis 2 kHz, Typ B+ begrenzt den Strom, und Typ F kennt keiner, der verstaubt im Lager – und das, obwohl der FI-Schutzschalter Typ F in die Normen aufgenommen wurde.«

Auf die Frage ins Auditorium, wer die Normen und die Bedienungsanleitungen von Nachbargewerken durchlese, schnellten bei den Teilnehmern übrigens nicht allzu viele Hände in die Höhe. Dabei sei es essentiell, die richtige Anzahl von RCD und das richtige Organ in der Verteilung zu wählen, so Pirkl: »Nichts ist schlimmer als das sporadische Auslösen, weil zu viele Betriebsmittel an einem RCD dranhängen.« Mit Blick auf die DIN VDE 0100-410 vom Oktober 2018, deren Übergangsfrist am 7.7.2020 endet, erinnerte er daran, dass die Abschaltzeit im Fehlerfall von fünf Sekunden auf 0,4 Sekunden verkürzt wird und dass die maximal zulässigen Leitungslängen berücksichtigt werden müssen.

Maximal zulässige Leitungslängen, Tabellen zur Berechnung von Abschaltzeiten und selektive Hauptsicherungsautomaten standen auch auf der Agenda von Daniel Kubin (ABB Stotz-Kontakt). Er widmete sich dem Überstrom- und Kurzschlussschutz von elektrischen Kabeln und Leitungen, der Strombelastbarkeit und Selektivität. Er beschrieb die Vorgehensweise bei der Auslegung von Kabel- und Leitungsschutzsystemen und bei der Auswahl von Überstromschutzeinrichtungen.

Gefährliche Heizdecke mit Eurostecker

E-Kongress NRW Davids
Stefan Davids

(Bild: Kalscheuer)

Stefan Davids (Doepke) gab den Teilnehmern Informationen rund um Brandschutzschalter und die DIN VDE 0100-420 mit auf den Weg und konzentrierte sich dabei auf die Notwendigkeit und Argumente für den Kunden. Einen Tipp verriet er gleich zu Beginn seines Vortrags: »Nutzen Sie GMV – den gesunden Menschenverstand!« Denn einige Brandursachen könnten bereits mit einer kurzen Analyse der Gegebenheiten vor Ort vermieden werden. »Elektrizität ist eine der Hauptursachen für Brände. Die Anlagen werden älter, es werden ungeprüfte Betriebsmittel aus China eingesetzt«, erklärte Davids. Eine Mehrfachsteckdose werde schnell zum Risiko, wenn Reihenschaltungen zur Überlastung führen oder die Kontakte unter Materialermüdung leiden.

Sein Beispiel einer Heizdecke mit Eurostecker verdeutlichte, dass es sinnvoll ist, eine AFDD (Arc Fault Detection Device, Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung) in Räume mit Schlafgelegenheiten einzubauen. »Wenn wir schlafen, kriegen wir eine Rauchentwicklung gar nicht mit. Piept dann der Rauchwarnmelder, flüchten wir. Kleine Kinder verstecken sich hingegen in ihrem Zimmer«, so Davids. Und oberstes Ziel des Brandschutzes müsse immer der Schutz von Menschenleben sein.

Möglichkeiten und Fallstricke der Digitalisierung

E-Kongress NRW Heil
Christian Heil

(Bild: Kalscheuer)

Christian Heil (Hauptgeschäftsführer FEH NRW) führte anschließend in den nächsten Themenblock Digitalisierung. Er stellte mit den digitalen Services der E-Organisation, wie z.B. E-Plattform und Werbemittel-Konfigurator, Wege in die Digitalisierung des Elektrohandwerks vor. Er erinnerte daran, dass alle Mitglieder über den Fachverband individualisiertes Marketingmaterial erstellen können. Zudem bestehe die Möglichkeit, sein Online-Profil innerhalb der Innungsfachbetriebssuche für Endkunden zu bearbeiten: »Hier können Sie Ihre Fachgebiete, Leistungen und Ausbildungsberufe darstellen.«

Auf die Bedeutung der Kommunikation gingen auch Stefan Ehinger (Elektro Ehinger) und Michael Burzywoda (Technischer Berater im FEH NRW) ein. Sie rückten moderne Kommunikationslösungen in den Mittelpunkt, zeigten u.a. die Fallstricke von Whatsapp und stellten sichere Alternativen vor. So können z.B. mit dem Messenger Bico (Inhouse-Lösung) in komplexen Projekten alle Mitarbeiter über eine verschlüsselte, DSGVO-konforme Kommunikation auch über ihre Privatgeräte erreicht werden. Zur Kommunikation innerhalb des Unternehmens samt Online-Besprechungen stellten sie die Cloud-Plattform »Microsoft Teams« (externe Lösung) vor.

In sieben Minuten zum digitalen Angebot

E-Kongress NRW Klatzka
Ludwig Klatzka

(Bild: Kalscheuer)

Wie man mit dem E-Konfigurator schnell und sicher Angebote für Wohnungsbauprojekte oder auch gewerbliche oder öffentliche Bauvorhaben erstellen und transparent kalkulieren kann, brachte Ludwig Klatzka (Meta) den Zuhörern näher. »Mit dem E-Konfigurator können Sie herstellerübergreifend Projekte konfigurieren und in sieben Minuten ein Angebot mit Raumbuch, Bauzeitliste und Preisen erstellen«, erläuterte Klatzka. Er zeigte, wie unkompliziert man mit der Software einem Kunden den Unterschied von einer Elektro-Installation zu einer Smart-Home-Installation mit KNX darstellen kann – inklusive der Preise. Eine derart schnelle Angebotserstellung mit der Möglichkeit zu Ausstattungsvarianten und Technologiewechsel trage einträglich zur Kundenbindung bei.

Zu einer ähnlichen Einschätzung gelangte auch Daniel Erdmann (Referent Technik/Wirtschaft im ZVEH). Er stellte die E-Check Prüfprotokolle und die Vorteile und Möglichkeiten der mobilen Nutzung digitaler Protokolle vor. Die mobile Arbeit mit digitalen Werkzeugen treffe nicht nur die Erwartungen, die gerade jüngere Kunden an einen modernen Geschäftspartner stellen. Sondern sie habe ganz praktische Vorteile: »Das Resultat sind deutlich lesbare Einträge, Pflichtfelder werden nicht vergessen und die Protokolle sind für Wiederholungsprüfungen kopierbar«, fasste Erdmann zusammen.

72-Stunden-Regel für den Chef

E-Kongress NRW Janßen
Thorsten Janßen

(Bild: Kalscheuer)

Notwendigkeit, Nutzen und praktischer Einstieg in die Digitalisierung war auch das Thema von Thorsten Janßen vom Kompetenzzentrum Digitales Handwerk (BFE Oldenburg). »Die Digitalisierung kommt auf Ihren Betrieb zu und geht auch nicht mehr wieder weg. Und sie ist Chefsache«, fasste er zusammen. Sein Rat für die anwesenden Betriebsinhaber: »Bei wichtigen Angelegenheiten ist es Aufgabe des Chefs, innerhalb von 72 Stunden zu handeln.« Denn sonst könne kein zielführendes Ergebnis mehr erwartet werden.

Janßen sprach sich dafür aus, dass ein Betriebsinhaber regelmäßig – selbst wenn es nur ein Tag im Monat sei – nicht in sondern an seinem Unternehmen arbeiten sollte. Z.B. um eine Digitalisierungsstrategie zu entwickeln, IT-Sicherheit zu gewährleisten, externe Einflüsse wie BIM (Building Information Modeling) einzubinden, und interne Prozesse wie die mobile Baustellendokumentationen per Smartphone für den digitalen Monteur zu optimieren.

Schlechte Prozesse nicht digitalisieren

Dabei gehe es auch darum, Abläufe neu zu überdenken und zu organisieren, denn ein schlechter analoger Prozess wird mit der Digitalisierung nur zu einem schlechten digitalen Prozess. »Neben einer klaren Strategie ist es wichtig, die Belegschaft mit ins Boot zu holen. Sie finden immer einen Mitarbeiter, der sich für Verbesserungen interessiert und dann seine Kollegen dafür begeistern kann«, erläuterte Janßen. Durch Informationen und Fakten könne darüber hinaus verhindert werden, dass die Belegschaft denkt, Digitalisierung bedeute, sie würde durch Maschinen ersetzt.

Allerdings werde sich die Arbeit der Monteure mit der Digitalisierung tatsächlich grundlegend ändern, und man müsse sich damit auseinandersetzen, gab Janßen zu bedenken. Denn Virtual oder Augmented Reality mit seinen Datenbrillen, und den dort eingeblendeten Informationen zu realen Elektroinstallationen bieten neben Vorteilen bei der Ausbildung auch ein gewisses Risiko für die Branche: »In Zeiten des Fachkräftemangels werden niedrig qualifizierte Menschen mit solchen Mixed-Reality-Datenbrillen bald problemlos ganze Schaltschränke bauen können

Mit BIM zum digitalen Zwilling

E-Kongress NRW Clajus
Heiko Clajus

(Bild: Kalscheuer)

Auf die Frage, wie Building Information Modeling unsere Arbeitsweisen ändern wird, lieferte Heiko Clajus (Data Design System) Antworten. Gleich zu Beginn stellte er klar: »BIM ist keine Software, sondern eine Methodik.« Und zwar eine, mit der bereits ein Großteil der Architekten, der Hersteller sowie die Industrie arbeitet, jedoch nur rund 5% der Handwerker. Und eine Methodik, die in großen Ausschreibungen der öffentlichen Hand bald alternativlos vorausgesetzt wird. »Sogar einige Fertighausplaner trennen sich inzwischen schon von Handwerkern, die sich nicht auf BIM einlassen«, gab er zu bedenken.

Was steckt dahinter? Building Information Modeling ermöglicht eine vernetzte Planung, Ausführung und Bewirtschaftung von Bauwerken mithilfe von Software. Es beinhaltet Sensor-, Prozess- und Simulationsdaten und erlaubt die Ermittlung von Maßen und das Auslesen von Informationen. Das virtuelle Abbild des zukünftigen Bauprojekts, der sogenannte digitale Zwilling, sorgt dafür, dass alle Beteiligten durch für alle frei zugängliche Daten von Anfang an auf dem aktuellen Planstand sind, Pläne generieren, Durchbrüche abstimmen, Änderungen nachvollziehen und mitgestalten können. Der technische Gebäudeausstatter (TGA) wird so schon beim ersten Entwurf mit eingebunden.

Der Datenaustausch im BIM-Prozess sorgt für schnelleres Bauen, eine Vorfabrikation zu festen Terminen, Planungssicherheit und Kollisionsprüfungen. Zum Nulltarif ist der Einstieg in BIM allerdings nicht zu bekommen, wie Clajus erklärte. Inklusive der Schulung der Mitarbeiter schätzte er den Investitionsaufwand bei einem Mittelständler auf rund 500.000 Euro.

Der zweite Veranstaltungstag startete erneut mit Normen und Vorschriften, wozu auch die Anforderungen nach DIN 18015-1 für elektrische Anlagen in Wohngebäuden zählen, die Frank Weisgerber (Hager) vorstellte. Er erinnerte daran, dass Installationspläne, Schaltpläne und Dokumentationen stets durch den Errichter bereitgestellt werden müssen. Eine Frage, die bei fast jeder Veranstaltung grüßt wie das Murmeltier war die nach dem Bestandsschutz. »Die Lebensdauer einer elektrischen Anlage kann durchaus 30 bis 40 Jahre umfassen. Doch wenn sie eine Gefährdung für Leib und Leben darstellt, gibt es keinen Bestandsschutz«, bezog Weisgerber Stellung.

Bestandsschutz versus Anpassungspflicht

E-Kongress NRW Schulze
Burkhard Schulze

(Bild: Kalscheuer)

Auf die Frage »Kann Bestandsschutz für Zählerschränke und elektrotechnische Anlagen gelten?« gab Burkhard Schulze (DKE Telefonservice) mit Blick auf die VDE-AR-N 4100 hinreichend Antwort. »Einen Bestandsschutz gibt es eigentlich gar nicht, er ist in keiner Norm definiert«, stellte Schulze klar. Gleichzeitig gebe es keine Anpassungspflicht für bestehende Kundenanlagen von Hausanschlusskasten, Zählerschrank, Stromkreisverteiler bis zu den Verbrauchsgeräten.

»Im Baurecht wird eine rechtmäßig errichtete Anlage nicht bauwidrig, wenn sich das öffentliche Recht ändert – vorausgesetzt, dass Betriebs- und Umgebungsbedingungen gleichgeblieben sind, keine Norm dies fordert und keine Gefahren von der Anlage ausgehen«, erläuterte er. Werden hingegen 80% der Anlage erneuert oder ändern sich die Betriebsbedingungen (z.B. Art der Betriebsstätte, Erhöhung der eingespeisten elektrischen Leistung oder Erweiterung der Netzeinspeisung), gelte dies selbstverständlich nicht mehr.

Auf den baulichen Brandschutz und die Leitungsanlagenrichtlinien ging Stefan Ring (OBO Bettermann) ein. »Baurecht ist Landesrecht: Es gibt 16 Landesbauordnungen und 16 verschiedene Leitungsanlagenrichtlinien, wovon die meisten auf der Musterbauordnung 2016 beruhen«, gab er einen Überblick und warnte auch gleich vor einem Fallstrick: »Beziehen Sie sich bei Planungen bitte niemals auf die Musterbauordnung, sondern immer auf die Landes-Richtlinien!«

Ring erläuterte verschiedene Möglichkeiten zum Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall, auch nach Durchbrüchen in Feuerwiderstandswänden, die von Schotts über Brandschutzkanäle bis hin zu Kabelbandagen reichen. Für jede Methode gelte dabei, dass der Nachweis des Funktionserhalts für den Brandfall immer zu dokumentieren sei.

Mängelanzeige und Haftungsablehnung

E-Kongress NRW 2020
Rund 100 Teilnehmer zählte der E-Kongress NRW 2020 in Dortmund

(Bild: FEH NRW)

Den Sachstand zur DIN 18014 zu Erdungsanlagen/Fundamenterder bildete Gerhard Wolff (Phoenix Contact) ab. Erdungsanlagen für Gebäude sind seit 1966 vorgeschrieben und von geeigneten Elektro- oder Blitzschutz-Fachkräften auszuführen. Bis die neue Norm veröffentlicht wird (der erste Entwurf wird nicht vor 2021 erwartet), gilt weiterhin die aktuelle Version. »Eine Norm gibt allerdings nur das Mindestmaß auf niedrigem Niveau vor. Bessere Lösungen können heute schon umgesetzt werden, wenn man die erforderlichen Nachweise erbringt und dokumentiert«, erläuterte er.

Ein weiteres Problem der Fundamenterder: die Bautechnik hat sich mit WU-Beton (wasserundurchlässiger Beton), Wannen als Isolierschichten, Radonschutzfolien und kapillarbrechenden Sauberkeitsschichten wie Schotter inzwischen stark verändert. »Wir sind oft zu spät auf der Baustelle, wenn grobe Fehler bei den Erdungsanlagen nicht mehr einfach zu beheben sind«, stellte Wolff fest. In diesem Fall riet er zu einer Mängelanzeige und einer schriftlichen Haftungsablehnung. »Das Elektro-Gewerk muss von Anfang an eingebunden werden, damit die Erdungsanlage auf der Baustelle fachgerecht installiert werden kann«, forderte er.

E-Kongress NRW Mc Namara
Daniel Mc Namara

(Bild: Kalscheuer)

Daniel Mc Namara (Technischer Berater im FEH NRW) gab in seinem Normen-Medley zur VDE 0100-721, VDE 0100-722, TRBS 1201, TRBS 1203, TRBS 2121, Baustaub (neue Grenzwerte für Quarz und Asbest am Arbeitsplatz) und DGUV Vorschrift 3 einen Überblick über weitere Entwicklungen, die für das E-Handwerk wichtig sind. Und egal, ob es sich um einen Platzanschluss für Caravans handelt, oder um Elektrofahrzeuge – sein Tipp: »Schauen Sie genau hin, wofür die jeweilige Norm gilt. Ist mit einem Elektrofahrzeug ein elektrisches Straßenfahrzeug definiert, betrifft die Norm keinesfalls Ihren Gabelstapler.«

Prüfen und Messverfahren verstehen

E-Kongress NRW Roick
Michael Roick

(Bild: Kalscheuer)

Den abschließenden Themenblock »Messen & Prüfen« leitete Michael Roick (Gossen Metrawatt) ein. Er brachte die Prüfung elektrischer Anlagen hinsichtlich der VDE 0105-100 und der VDE 0100-600 auf die Agenda. Eine Prüfung dient dazu, die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen zu kontrollieren. Dafür werden Abweichungen zwischen Ist- und Sollzustand ermittelt und bewertet. »Um einen Messwert richtig beurteilen zu können, muss man auch die Messverfahren verstehen«, legte Roick den Zuhörern nahe, sich mit dem Thema intensiver auseinanderzusetzen. Für zuverlässige Messergebnisse empfahl er zudem, dass man Messgeräte wie z.B. zur RCD-Prüfung (Fehlerstrom-Schutzeinrichtung) spätestens alle drei Jahre neu kalibrieren lassen sollte.

E-Kongress NRW Thiel
Sven Thiel

(Bild: Kalscheuer)

Sven Thiel (Bender) konzentrierte sich im Anschluss auf die Wiederholungsprüfung ohne Abschaltung gemäß VDE 0105-100. »Dies betrifft elektrische Anlagen, wo kein Abschalten möglich ist, wie im OP-Saal oder in Rechenzentren«, grenzte Thiel ein. Wird hier der Isolationswiderstand zur Messung abgeschaltet, kommt es zu einem unerwünschten Stillstand der Maschinen. Der Isolationswiderstand muss jedoch nicht mehr gemessen werden, wenn mit einem Differenzstromüberwachungsgerät (Residual Current Monitoring, RCM) oder einem Isolationswächter (Insulation Monitoring Device, IMD) normgerecht dauerüberwacht wird, da Abweichungen dabei sofort auffallen.

E-Kongress NRW Holstein
Andreas Holstein

(Bild: Kalscheuer)

Peter Martin (HT Instruments) und Andreas Holstein (Hellermann Tyton) stellten vor, wie eine Prüfung elektrischer Betriebsmittel mit RFID-Unterstützung gemäß VDE 0701-0702 möglich ist. So trage z.B. ein RFID-Marker im Bohrmaschinengriff dazu bei, dass bei der »Arbeitsmittelprüfung 4.0« alle Geräte zu ihrem angestammten Platz zurückfänden.

Dirk Weydemann (Kathrein) behandelte abschließend die Messungen von SAT- und BK-Anlagen. Neben der Positionsbestimmung und der Ermittlung der Bitfehlerrate (BER, Bit Error Rate), also dem Verhältnis von übertragenen zu fehlerhaften Bits, gab er auch Einblicke in die Fehlersuche bei SAT-Anlage und Endgerät. In der begleitenden Fachausstellung konnten sich die Kongressteilnehmer während der Pausen über aktuelle Lösungen informieren und netzwerken. 

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Über die Autorin
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Britta Kalscheuer

Redaktion »de«

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Fachverband Elektro- u. Informationstechnische Handwerke Nordrhein-Westfalen
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