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VDE-Anwendungsregel TAR Mittelspannung

Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz

Quelle: Fotolia/fotomek
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Als Mittelspannungsnetz ist hier der Bereich von > 1 kV bis 60 kV und einer Frequenz von 50 Hz festgelegt.

Am 27. April 2019 werden die beiden Richtlinien »Tab Mittelspannung 2008« sowie »Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz« außer Kraft gesetzt. Als Ersatz dient dann die neue VDE-AR-N Reihe.

Des Weiteren beziehen sich die aufgeführten Anforderungen erst ab einer maximalen Wirkleistung von ≥ 135 kW.

Eine besondere Rolle in dieser Anwendungsregel spielt dabei die Netzrückwirkung. Die Kundenanlage ist so auszulegen und zu planen, dass Rückwirkungen auf ein zulässiges Maß begrenzt sind.

In der Tabelle 2 sind Grenzwerte aufgeführt. Bei einer Spannungsänderung von > 3 – 5 % darf man 2 x in 24 Stunden bei einer Pausenzeit von mindestens 5 Stunden das Betriebsmittel schalten.

Um hier mal ein Beispiel zu nennen: Läuft ein Motor 4 x in 24 Stunden mit einer Spannungsänderung von 4 % an, sind Abhilfemaßnahmen vorzusehen.

Weitere Anforderungen beziehen sich auf die Übergabestation einer Mittelspannungsanlage. Hier gilt nun die Bedingung, dass für Beleuchtungs- und Steckdosenstromkreise getrennte Stromkreise erforderlich sind. Besteht die Übergabestation aus einem separaten Raum, ist auch dort eine Schutzkontakt-Steckdose vorzusehen.

Ebenso ist der Abschnitt »Trassenführung der Netzanschlusskabel« an neuen Anforderungen verknüpft. Kabeltrassen dürfen nicht überbaut werden. Die Zugänglichkeit ist immer einzuhalten. Des Weiteren hat man auch die zulässigen Biegeradien einzuhalten.

Um auch spätere Planungs- und Erweiterungsmaßnahmen durchführen zu können, ist der Trassenverlauf der Netzanschlusskabel in Gebäuden zu dokumentieren. Dieser ist im Stationsraum unterzubringen.

Die Erdungsanlage ist auch im Bereich der Mittelspannung an einige Bedingungen geknüpft. Zum einen sind Metallteile, die nicht zu elektrischen Betriebsmitteln gehören zu erden. Dazu gehören metallene Leitern, Türzargen, Lüftungsgitter, Flansche von Durchführungen, sowie metallene Schaltgerüste und Schutzgitter.

Alle Erder sind innerhalb der Station an der Potentialausgleichsschiene lösbar anzuschließen. Die einzelnen Anschlüsse sind zu beschriften.

Weitere Anforderungen finden sich auch bei Oberflächen- und Tiefenerder wieder. Für die Mess- und Prüfzwecke ist das Trennen leicht zu ermöglichen.

In der Nähe der Trennstelle ist der Erdungsleiter so auszuführen, dass er problemlos mit einer Erdungsprüfzange umfasst werden kann.
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Autorenbild
Dirk Maske

BFE Oldenburg

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