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Beitragsfreier Versicherungsschutz

Hilfe für Lockdown-geschädigte Handwerksbetriebe

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(Bild: Adobe Stock/jesada)

»Im Frühjahr 2020 haben wir als einer von wenigen Versicherern schnell und unbürokratisch unsere Verpflichtungen aus der Betriebsschließungsversicherung erfüllt. Als traditioneller Handwerks-Versicherer sehen wir es als unsere Pflicht, auch 2021 dem Handwerk zu helfen und die Betriebe zu unterstützen, die von der Schließung betroffen sind«, betont Dr. Rainer Reitzler, CEO der Münchener Verein Versicherungsgruppe. »Mit dieser Initiative wollen wir den Betrieben in dieser schweren Zeit den Rücken stärken und nehmen damit in der Branche einmal mehr eine Vorreiterrolle ein.«

Die Dauer der Ruhestellung der Verträge beträgt maximal sechs Monate und endet mit der Wiedereröffnung des Betriebs. Ein vorzeitiges Aktivieren des Vertrages ist jederzeit möglich.

»Die Modalitäten sind einfach«, erklärt Reitzler. »Unser Außendienstpartner oder unser Kunde selbst melden uns den betreffenden Vertrag zur Betriebshaftpflicht. Am einfachsten geht das mit einer E-Mail. Anschließend wird der Beginn der Ruhezeit festgelegt. Ab dann entfällt für den vereinbarten Zeitraum die Pflicht zur Beitragszahlung.«

www.muenchener-verein.de

 

Informationen zur Coronavirus-Krise

Weitere wichtigen Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus auf das Handwerk und sonstige nützliche Informationen finden Sie ab jetzt unter www.elektro.net/corona. Diese Seite wird laufend aktualisiert.

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