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Neue Chancen für E-Handwerker

Geförderte Energieberatung

Der ZVEH begrüßt die Entscheidung des Bundeswirtschaftsministeriums. Verbandspräsident Lothar Hellmann sagt: »Für die E-Handwerke ergeben sich dadurch große Chancen und erweiterte Geschäftsfelder. Unsere Fachkräfte sind bei entsprechender Beratungsqualifikation nun legitimiert, Hauseigentümer flächendeckend zu informieren. Gerade im Energiebereich besteht in vielen Gebäuden ein enormer Sanierungsbedarf – und in der Entwicklung individueller Energiemanagementsysteme liegt die Kernkompetenz vieler unserer Betriebe
Energieberatungen durch Experten der E-Handwerke sind ab dem 01.12.2017 auch von der Förderrichtlinie umfasst;  Quelle: ArGe Medien im ZVEH
Energieberatungen durch Experten der E-Handwerke sind ab dem 01.12.2017 auch von der Förderrichtlinie umfasst; Quelle: ArGe Medien im ZVEH
Die jahrelange politische Interessenvertretung in enger Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB) habe sich gelohnt. Ruft ein Kunde einen E-Handwerker, der gleichzeitig Energieberater ist, beispielsweise zur Reparatur der elektrischen Anlage, kann dieser ihm auf Wunsch einen Sanierungsplan erstellen, der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) finanziell gefördert wird. Solche Anlässe durften bisher nicht genutzt werden. Für den Kunden vereinfacht sich die Planung von Sanierungsarbeiten dadurch ebenfalls: Sie können sich an ihre regional bekannten Handwerker wenden, zu denen sie häufig über viele Jahre ein enges Vertrauen haben.

Eine hohe Qualität der Beratung ist gewährleistet: Die Gebäudeenergieberater des Handwerks müssen dieselben anspruchsvollen Qualifikationsprogramme erfüllen wie alle weiteren Berater, deren Leistungen von Bundesförderprogrammen unterstützt werden. Die Qualifikation zum Gebäudeenergieberater umfasst 240 Seminarstunden. Regelmäßige Fortbildungen sind ebenfalls Pflicht, um sich in der Energieeffizienz-Experten-Liste der Deutschen Energieagentur eintragen zu dürfen. Außerdem muss die Beratung unabhängig erfolgen: Die Fachleute müssen demnach das gesamte Gebäude gewerkeübergreifend betrachten. Das BAFA wird auch künftig Stichproben machen, ob die erstellten Sanierungspläne plausibel sind.
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